Sachsen-Römhild

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Sachsen-Römhild (um 1680)

Sachsen-Römhild war ein ernestinisches Herzogtum im Grabfeld, im Oberen Werratal und in den Haßbergen, es existierte nur 30 Jahre.

Sachsen-Römhild entstand im Jahre 1676 bei der Erbteilung von Sachsen-Gotha als Erbteil für Heinrich, den vierten Sohn Herzog Ernsts I. „des Frommen“ von Sachsen-Gotha (1601–1675) und umfasste das Fürstentum Römhild mit den Ämtern Römhild, Königsberg in Franken (dieses fiel bereits 1683 an Sachsen-Hildburghausen) und Themar, die Kellerei Behrungen, den Hof zu Milz und die echternschen Lehen.

Residenz war Schloss Glücksburg in Römhild. Das Städtchen wurde dadurch namengebend für diesen Zweig der ernestinischen Dynastie.

Der Herzog von Sachsen-Römhild hatte keine eigene Landeshoheit; diese hatte der Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg inne (so genannter „Nexus Gothanus“).

Fürst:

  1. Heinrich, Herzog von Sachsen-Römhild (1650–1710)

Nach seinem Tod 1710 wurde Sachsen-Römhild unter folgende Herzogtümer aufgeteilt:

Seit der Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer im Jahre 1826 gehörte das gesamte ehemalige Territorium des Fürstentums Römhild zu Sachsen-Meiningen.