Konkurrenzdemokratie

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  • 1 (1/0) J.Schrader 2010-02-12 18:33 – 2010-02-12 18:33
  • 2 (1/1) AHK 2010-02-07 13:07 – 2010-02-07 13:08

Die Konkurrenzdemokratie, teilweise auch als Mehrheitsdemokratie, Wettbewerbsdemokratie oder Alternanzdemokratie bezeichnet, beschreibt recht unterschiedliche politische Systeme innerhalb der Demokratie, die vorwiegend durch Parteienwettbewerb geprägt sind.

Grundvoraussetzungen für Konkurrenzdemokratie sind Pluralismus und das Mehrheitsprinzip. Der Pluralismus gewährleistet eine möglichst breite und differenzierte Parteienbildung, so dass die unterschiedlichen Meinungen innerhalb des Volkes wiedergegeben sind. Diese Parteien stehen im gegenseitigen Wettbewerb, zum Beispiel um die Regierungsmacht. Der Begriff Mehrheitsdemokratie, der häufig mit Konkurrenzdemokratie gleichgesetzt wird, hebt die Entscheidungsfindung durch den Mehrheitsentscheid hervor. In Folge dieses Mehrheitsentscheides besteht die Regierung eines Staates mit Konkurrenzdemokratie aus einer Partei, welche die Mehrheit im Parlament besitzt oder einer Koalition von wenigen Parteien, die zusammen meistens knapp die Mehrheit stellen. Die Parteien, die nicht in die Regierung eingebunden sind, werden als parlamentarische Opposition bezeichnet. Diese Opposition überwacht die Tätigkeit der Regierung, äußert Kritik und bietet Alternativen an. Sie kann außerdem versuchen, die Regierung mit Hilfe von Misstrauensanträgen zu stürzen und die Macht zu übernehmen. Dabei ist die Opposition jedoch nicht in der Lage Regierung im Wartestand zu sein.

Vorteile einer Regierung der Konkurrenzdemokratie sind:

  • hohe Effizienz der Regierung
  • schnelle Entscheidungsprozesse

Nachteile sind:

  • Ignorierung der Minderheiten
  • meistens niedrigere Legitimität und Akzeptanz

Als Gegenmodell zur Konkurrenzdemokratie wird, hinsichtlich des Interaktionsstils der politischen Kräfte, die Konkordanzdemokratie bezeichnet. Gilt das Augenmerk stärker dem Weg der Entscheidungsfindung gilt die Konsensdemokratie als Gegenmodell zur Mehrheitsdemokratie.

Die meisten demokratischen Staaten werden heute als Konkurrenzdemokratien bezeichnet, so auch die Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Der im Demokratieverständnis hohe Stellenwert der Pluralität, und die daraus entstehende parlamentarische Opposition mit ihrem Kontrollmechanismus gegenüber der Regierungstätigkeit, machen dieses Modell so erfolgreich. Allerdings besitzen die wenigsten Staaten eine reine Konkurrenzdemokratie bzw. Mehrheitsdemokratie. So ist zum Beispiel die starke Stellung der Bundesländer in Deutschland (Föderalismus) eher untypisch für eine Mehrheitsdemokratie.

Die Schweiz als Vertreterin der Konkordanzdemokratie bildet eine der wenigen Ausnahmen. Zurückzuführen ist dieses auf den in der Schweiz ausgeprägten Minderheitenschutz und die Direkte Demokratie als Opposition in Form des Volkes.


Literatur:

  • Hans-Peter Schneider, Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland (6. Teil: Bundestag). Berlin 1989, ISBN 978-3-11-011077-7
  • Hans-Peter Schneider: Die parlamentarische Opposition im Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Frankfurt 1974, ISBN 978-3-465-01056-2