Kategorie:Rundfunkrecht (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kategoriesystem RechtOberkategoriePortalHäufig gestellte FragenFragen zu Kategorien
Erläuterung

Diese Kategorie/dieser Artikel gehört zu einer Unterkategorie der Kategorie:Rechtsordnung (Kategorienbaum). In deren Unterkategorien werden Rechtsgebiete und Rechtsinstitute des positiven Rechts so systematisiert, wie es in der jeweiligen Rechtsordnung üblich ist.

  • Alle Artikel sollten in die genaueste Unterkategorie eingeordnet werden.
  • Es wird vermutet, dass ein Rechtsinstitut des jeweiligen Namens nur in einer Rechtsordnung existiert. Haben zwei Rechtsgebiete oder Rechtsinstitute unterschiedlicher Rechtsordnungen denselben Namen, wird der betroffene Artikel in eine Begriffsklärung umgewandelt.

Artikel und Kategorien, die nicht mehr geltendes Recht beschreiben werden in die Kategorie:Rechtsgeschichte (Kategorienbaum) einsortiert.

Artikel und Kategorien, die kein Rechtsgebiet, sondern ein Sachproblem beschreiben (im Sinne des rechtsvergleichenden Funktionalitätsprinzips), werden in die Unterkategorien der Kategorie:Recht nach Thema (Kategorienbaum) eingeordnet.

Verweis(e)