Hilfe:Urheberrechtsverletzung

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Was ist eine Urheberrechtsverletzung (URV)?

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In Wikipedia gibt es einen weiterführenden Artikel mit dem Thema Urheberrecht.

  1. Allgemeines. Prinzipiell unterliegt jede geistige Leistung, die auf schöpferischer Arbeit beruht, dem Urheberrecht (auch ohne dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird). Bei Wikinews geht es um Nachrichten. Soweit es dabei um Fakten geht, sind diese natürlich nicht urheberrechtlich geschützt. Die Nachricht als eine sprachliche Darstellungsform enthält jedoch einen schöpferischen Eigenanteil des Autors. Dazu gehören die Wortwahl, der Satzbau und andere sprachliche Merkmale – in erster Linie jedoch die Art der Einordnung in einen Gesamtzusammenhang, die Verbindung zu anderen Informationen zum gleichen thematischen Bereich. In ihrer Gesamtheit machen diese sprachlichen und journalistischen Elemente eines Textes den schöpferischen Eigenanteil des Autors aus, der urheberrechtlich geschützt ist.
    Dazu zählen unter anderem:
    ■ Texte von Nachrichtenagenturen und Zeitungen;
    ■ Übersetzungen solcher Texte aus fremdsprachlichen Quellen;
    ■ Bilder, die in einer Webseite benutzt wurden.
    Hinweis:In Wikinews werden überwiegend Bilder von Wikimedia Commons verwendet, wo die urheberrechtliche Unbedenklichkeit zentral geprüft wird
  2. Ausnahmen.
    1. Zitate: Üblich ist die auszugsweise wörtliche Wiedergabe eines Zitates, wenn es sich lediglich um ein kurzes Statement handelt. In der Regel nicht mehr als ein, zwei Sätze. Längere Statements sollen nur als indirekte Redewiedergabe mit eigener Wortwahl benutzt werden. Zitate sind als solche mit Quellenangabe zu kennzeichnen.
    2. Gesetzestexte, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen unterliegen laut § 5 Abs. 1 UrhG keinem Urheberrechtsschutz, sie dürfen ohne Einschränkungen zitiert werden. Dabei müssen jedoch die Originaltexte offizieller Stellen (Bundesgesetzblatt, Bundestagsprotokolle u.ä.) benutzt werden. Verlage, die solche Gesetzestexte kommentieren, können nicht als alleinige Quelle herangezogen werden (nur wieder in Kurzzitaten).
    3. Texte, die von ihrem Urheber ausdrücklich als gemeinfrei (public domain) erklärt wurden(z.B. mit CC-PD) , dürfen benutzt werden. In Wikinews ist jedoch der Grundsatz zu beachten: Keine Texte ohne Quellenangabe!
  3. Verwendung von Texten aus Wikipedia:
    1. Wikipedia-Texte gelten in Wikinews nicht als Quellen (es sei denn es handelt sich um Berichte, die Wikipedia selbst betreffen). Allgemeine lexikalische Informationen, die für einen Wikinewsartikel verwendet werden (z.B. die Tatsache, dass Lima die Hauptstadt von Peru ist oder dass Horst Köhler Mitglied der CDU ist u.ä.), können ohne besonderen Quellenverweis eingebracht werden. Das gilt natürlich nicht nur für Wikipedia, sondern auch für andere lexikalische Quellen (online und offline).
  4. Pressemitteilungen
    1. Auch Pressemitteilungen unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht - und dürfen nicht kopiert werden. Zudem ist es laut Meinungsbild auch nicht erwünscht, ganze Pressemitteilungen in Wikinews hinein zu kopieren, selbst wenn ein entsprechendes Einverständnis des Urhebers vorliegt. Als Grundlage für eigene Meldungen dürfen sie selbstverständlich verwendet werden. Entsprechende Artikel sollen aber eine Mindestrelevanz besitzen und keine Werbung darstellen.

Bei Kurzartikeln gelten die gleichen Gesetze wie für längere Artikel.

Bei einem Kurzartikel – wie bei einem normallangen Artikel – ist dann von einer Urheberrechtsverletzung (URV) auszugehen, wenn der größte Teil der Formulierungen aus der Quelle wortwörtlich übernommen wurde.

Das Gesetz im Wortlaut

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Hier ist das Gesetz im Wortlaut einzusehen: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Vorgehen bei der Prüfung eines Artikels

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  1. Prüfe bei jedem neuen Artikel, ob du den gleichen Text wortwörtlich an anderer Stelle im Internet findest! Verwende dazu bspw. Googles Erweiterte Suche oder die entsprechende Funktion einer anderen Suchmaschine wie Yahoo!, Lycos usw. Gib dazu Satzteile ein! Erhältst du ein positives Ergebnis, dann vergleiche den Text im Artikel mit dem Ergebnis der Suchmaschine!
  2. Wenn der Text im Artikel Satz für Satz (oder Absatz für Absatz) den gleichen Inhalt aufweist wie die Quelle und nur leicht umformuliert wurde, dann ist eine Verletzung der Urheberrechte gegeben. Um das zu vermeiden, muss ein neues Artikelkonzept erstellt werden. (Dieses Kriterium findet dort seine Grenze, wo eine Nachricht aus nur wenigen Fakten besteht, wie es beispielsweise bei Nachrichten über Unfälle, aber auch bei anderen Kurzmeldungen der Fall ist. In solchen Fällen besteht kaum Spielraum für ein eigenes Artikelkonzept; vom Autor darf aber erwartet werden, dass er erstens versucht, weitere Quellen zu finden und zweitens, dass er die wenigen Fakten mit eigenen Worten formuliert.)
  3. Ein neues Konzept erarbeitet man durch Hinzuziehen mehrerer Quellen zu dem vorliegenden Thema. Dann überlegen, welche Fakten im Artikel erscheinen sollen und anschließend vollkommen unabhängig vom Aufbau der ursprünglichen Quelle mit eigenen Worten einen neuen Artikel schreiben.
  4. Gleiches gilt auch für Übersetzungen fremdsprachiger Quellen. Das reine Übersetzen einer englischen, französischen Quelle etc. entspricht ebenfalls einer Urheberrechtsverletzung.

Vorgehen beim Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung

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  • Bei Feststellen einer URV lösche bitte sofort nur den Text aus dem Artikel.
  • Die Vorlage {{Beginn|Ort|Land|Datum}} (falls bereits mit realen Daten gefüllt) und eventuell vorhandene Kategorien sind mit <!-- Text --> auszukommentieren, da der Artikel ansonsten bereits in Kategorien oder Portalen auftauchen könnte.
  • Dann gibt es zum einen die Möglichkeit des Einspruchs, siehe dazu Hilfe:Artikelstatus#Einspruch. Füge dazu die folgende Vorlage ein: {{Artikelstatus: Einspruch|Grund des Einspruchs}}.
  • Gib auf der Diskussionsseite des Artikels die Begründung für deinen Einspruch „URV“ an. Das bedeutet, es muss die URL der Seite angegeben werden, auf der du den abkopierten Text vorgefunden hast.
  • Ergibt die Diskussion, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung (URV) vorliegt, stelle einen Schnelllöschantrag (siehe dazu den nächsten Punkt).
  • Wenn der Fall klar liegt, sollte möglichst umgehend ein Schnelllöschantrag gestellt werden. Siehe dazu Wikinews:Löschregeln. Füge dazu die Vorlage {{SLA}} oder {{Schnelllöschantrag}} ein.