Diskussion:Zug um Zug (Recht)

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Atlan da Gonozal in Abschnitt nach unten verschobene Frage

Die Erklärung ist trivial, die Wiedergabe von blankem Gesetzestext zudem überflüssig.--Zollwurf 22:28, 12. Jun 2005 (CEST)

  • Also ich weiß auch mit Artikel noch nicht was jetzt Zug-um-Zug gemacht wird. Geht es um zwei PArteien die abwechseld "ziehen" oder um "nach und nach" oder was ganz anderes? Den Artikel halte ich auf jeden Fall für erklärend, zumal im Gesetztestext der Begriff nicht vorkommt. --qwqch 01:04, 13. Jun 2005 (CEST)
  • Dass es hier nicht um ein Brettspiel geht, ist mir schon klar, also bitte... Also, konkreter:
  1. Bereits der erste Satz ist unzutreffend, denn es gibt auch einseitige (verpflichtende) Verträge (zB Schenkungsversprechen); dort gilt Zug-um-Zug logischerweise nicht.
  2. Zitieren von Gesetzestext ist schon deshalb schlecht, weil sich Gesetze bekanntlich ändern können. Besser ist ein Weblink im Text, etwa auf http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__320.html.
  3. Der Text unterhalb der letzten Überschrift "Zug-um-Zug-Leistung" kann (nach deutlicher Überarbeitung) teilweise in den 1. Absatz übernommen werden. Die dann verbleibenden drei Zwischenüberschriften können - mangels Inhalt - getrost gelöscht werden.

Ich kann die Überarbeitung des Lemma selbst übernehmen. Aber ich werde dies erst tun, wenn wenigstens ein paar Benutzer aus der "Juristenfraktion" der Wikipedia damit einverstanden sind. Ansonsten wird mein Beitrag, bei der gegenwärtigen Stimmungsmache gegen mich, wahrscheinlich umgehend revidiert; und das wäre die Mühe nicht wert... --Zollwurf 10:42, 13. Jun 2005 (CEST)

Es war doch gar nicht nötig, mit so starken Worten gegen den Artikel vorzugehen. Wir haben ihn als roten Link im Portal Recht unter der Rubrik "fehlende Artikel" gehabt, nach kurzer Zeit hat jemand damit begonnen. Es ist offensichtlich, dass er noch nicht fertig ist und verbessert werden muss. Manchmal dauert es halt ein bischen, ich beobachte es regelmäßig, oft helfe ich selbst, aber ich kann nicht alles schreiben. Was dich betrifft, Zollwurf, bist du natürlich herzlich eingeladen, an dem Artikel mitzuschreiben. Ich sehe jedenfalls von uns Juristen keine Stimmungmache gegen dich, allenfalls haben wir mal gegen allzu forsches Vorgehen in Löschdiskussionen protestiert. Aber das ist nicht persönlich gemeint, sondern dient der Sache und jede sachliche Mitarbeit ist willkommen. (Danke übrigens für Deine Verbesserung bei Schadensersatz!) Ich halte auch Qualitätskontrolle für erforderlich und da bedarf es mancher Löschung. Ich weiß, das ist auch ein undankbares Geschäft. Aber ich meine, auch um unnötigen Streit zu vermeiden, bei Artikeln, die vom Lemma her interessant sind und nur noch verbessert gehören, sollte man nicht heftig formulieren, sondern eher auf ein positives Klima zur Verbesserung des Artikels achten. Ich freue mich, dass Du Dich in diese Richtung bewegst, hier mitwirken willst und auch schon beim Portal Recht aufgetaucht bist. Mit berechtigten Wünschen nach Verbesserung rennst Du bei uns offene Türen ein, da braucht es gar keine starken Worte. Ich hab' Dir noch ein paar Hilfen zur Bearbeitung in den Artikel eingebaut, wenn Du willst, natürlich nur als Stichpunkte, es ist noch nicht ausformuliert. Ganz gut ist als Ausgangspunkt Synallagma. Wenn Du beim Schreiben auf den Geschmack kommen solltest, hätte ich unter Wikiprojekt BGB noch ein paar Artikelkandidaten! Gruß --wau > 19:27, 16. Jun 2005 (CEST)

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Trägt der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits bei einem Zug-um-Zug-Urteil in vollem Umfang? Immerhin wird der Kläger zur Vorleistung aufgefordert. -- Cornwells 00:00, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

--Cornwells 00:00, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo Cornwells, bitte wende dich an die WP:Auskunft, siehe die Richtlinien WP:Disk --Atlan Disk. 00:02, 9. Jun. 2011 (CEST)Beantworten