Kabinett Fehrenbach

Reichsregierung

Das konservative Kabinett Fehrenbach existierte vom 25. Juni 1920 bis zum 4. Mai 1921. Aufgrund des Londoner Ultimatums wurde das Kabinett am 10. Mai 1921 vom Kabinett Wirth I unter Beteiligung der SPD abgelöst.

Kabinett Fehrenbach
Vierte Reichsregierung der Weimarer Republik
Constantin Fehrenbachs Unterschrift
Reichskanzler Constantin Fehrenbach
Wahl 1920
Legislaturperiode 1.
Ernannt durch Reichspräsident Friedrich Ebert
Bildung 25. Juni 1920
Ende 4. Mai 1921
Dauer 313 Tage
Vorgänger Kabinett Müller I
Nachfolger Kabinett Wirth I
Zusammensetzung
Partei(en) Zentrum, DVP und DDP
Repräsentation
Reichstag
168/459
Constantin Fehrenbach

Geschichte

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Insgesamt 459 Sitze

Sie war die erste Reichsregierung der Weimarer Republik, die nicht auf Grundlage der Weimarer Koalition aus SPD, Zentrum und DDP agierte, da diese bei der Reichstagswahl 1920 ihre Mehrheit verloren hatte, und die erste deutsche Regierung unter Ausschluss der Sozialdemokraten seit 1918. Der Zentrumspolitiker Constantin Fehrenbach übernahm nach längerem Zögern die Position des Regierungschefs. Ihm sollten drei weitere Reichskanzler der Zentrumspartei folgen.

Nach einem Jahr Amtszeit zeigten sich jedoch bei der Frage um das Londoner Ultimatum große politische Meinungsverschiedenheiten bei den Koalitionären Zentrum, DDP und DVP, die zum Rücktritt des Kabinetts führten.

Zusammensetzung

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Kabinett Fehrenbach
25. Juni 1920 bis 4. Mai 1921
Reichskanzler
 
Constantin Fehrenbach Zentrum
Vizekanzler
 
Rudolf Heinze DVP
Auswärtiges Amt
 
Walter Simons parteilos
Inneres
 
Erich Koch DDP
Justiz
 
Rudolf Heinze DVP
Wirtschaft
 
Ernst Scholz DVP
Arbeit
 
Heinrich Brauns Zentrum
Ernährung und Landwirtschaft
 
Andreas Hermes Zentrum
Reichswehr
 
Otto Geßler DDP
Finanzen
 
Joseph Wirth Zentrum
Schatz
 
Hans von Raumer DVP
Post
 
Johannes Giesberts Zentrum
Verkehr
 
Wilhelm Groener parteilos
Wiederaufbau vakant

Siehe auch

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