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EU beendet Verfassungskrise und einigt sich auf „Vertrag von Lissabon“

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Veröffentlicht: 22:20, 19. Okt. 2007 (CEST)
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Lissabon (Portugal), 19.10.2007 – Die Europäische Union einigte sich heute auf ihrem Gipfeltreffen in Lissabon auf einen neuen EU-Vertrag und beendet damit die seit zweieinhalb Jahren schwelende Verfassungskrise, die durch ein „Nein“ der Niederländer und Franzosen bei Volksabstimmungen für die geplante neue EU-Verfassung entstanden war.

Das neue Vertragswerk verzichtet auf den Namen „Verfassung“ und heißt schlicht „Vertrag von Lissabon“. Ziel des Vertragswerks ist die Verschlankung des Parlaments sowie die Verbesserung der Handlungsfähigkeit der EU, die sich durch komplizierte Abstimmungsverfahren selbst zu blockieren drohte. Bis zuletzt hatten vor allem Italien und Polen Nachbesserungen an dem Vertragsentwurf verlangt und sogar mit einem Scheitern des Gipfels gedroht für den Fall, dass die anderen EU-Staaten ihre Forderungen nicht erfüllten. Italien verlangte einen Sitz mehr im EU-Parlament um mit Frankreich und Großbritannien gleich gestellt zu sein. Der eine Sitz weniger hätte in Italien beinahe eine Staatskrise ausgelöst, der amtierende Ministerpräsident Romano Prodi hätte nach Ansicht eines Verhandlungsteilnehmers seinen Hut nehmen können, wenn er nicht mit einem Erfolg nach Italien zurück gekehrt wäre. Polens Ministerpräsident Lech Kaczyński wollte sich nicht auf ein Abstimmungsverfahren einlassen, das Polen kein Vetorecht einräumte. Durch diplomatisches Geschick der portugiesischen Verhandlungsleitung sowie diplomatische Symbolik gelang es in Lissabon einen Kompromiss zu finden.

Der Kompromiss sieht vor, das Stimmrecht des Parlamentspräsidenten im EU-Parlament zu streichen. Im Gegenzug erhält Italien eine Stimme mehr. Durch diesen Schachzug gelingt es, die anvisierte Verkleinerung des Parlaments auf insgesamt 750 Abgeordnetenmandate zu erhalten (vorher 785 Sitze) und somit denkbare Nachforderungen anderer EU-Staaten auf eine Erhöhung ihrer Sitze zu vermeiden. Die Forderungen Polens nach Anerkennung der so genannten Ioannina-Klausel wurde mit einem Kompromiss teilweise erfüllt. Diese Formel wird in ein Vertragsprotokoll aufgenommen und erlaubt es einer unterlegenen Minderheit von EU-Staaten Neuverhandlungen zu einem Thema zu verlangen, wenn dieses nur mit knapper Mehrheit beschlossen werden konnte. Außerdem erhält Polen den Posten eines „Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof“ zugesprochen.

Der neue Vertrag bringt vor allem ein neues Abstimmungsverfahren, das den Zwang zur Einstimmigkeit auf nur noch wenige Bereiche beschränkt. Ab dem Jahr 2014 (mit einer Übergangsfrist bis 2017) gilt nun das Prinzip der so genannten doppelten Mehrheit. Im Ministerrat der Europäischen Union können nun Beschlüsse mit einer Mehrheit von 55 Prozent der Staaten gefasst werden, die 65 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen. Dies betrifft viele Bereiche vor allem in der staatenübergreifenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. In Fragen der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik bleibt es bei der Notwendigkeit einstimmiger Abstimmungsergebnisse. Das gleiche gilt für Änderungen der gemeinsamen Vertragsgrundlagen wie dem jetzt beschlossenen Lissaboner Vertrag.

Außerdem will die EU ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit stärken, indem Kompetenzen in einer Person zusammen gefasst werden, die bisher auf zwei Ämter verteilt waren: Die bisherigen Funktionen des EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars werden in der neuen Funktion eines EU-Außenministers zusammen gefasst. Dieser heißt jedoch nicht so, sondern trägt die offizielle Amtsbezeichnung „Hoher Repräsentant der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik“. Dieser ist gleichzeitig Vize-Präsident der EU-Kommission. Neu geschaffen wurde auch die Funktion eines EU-Ratspräsidenten, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt. (Als heiße Kandidaten für diese Funktion sind unter anderem der ehemalige britische Premier Tony Blair als auch der luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker im Gespräch.) Die EU-Kommission wird verkleinert. Bisher war die Kommission dadurch gekennzeichnet, dass alle EU-Mitgliedsstaaten darin vertreten waren. Durch die große Zahl neuer Mitgliedsstaaten drohte die Kommission eine Größe zu erreichen, die nicht mehr arbeitsfähig war. Sie enthält künftig nur noch Vertreter von zwei Dritteln der Mitgliedsstaaten. Neu sind auch die Möglichkeit des Austritts eines Mitgliedsstaates aus der Union sowie ein Petitionsrecht der Bürger der Europäischen Union. Die so genannte Grundrechtscharta der EU von 2000 wurde ebenfalls per Verweis für verbindlich erklärt.

Das neue Vertragswerk soll am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet werden und dann bis zu den Europawahlen 2009 von den Mitgliedsstaaten der EU ratifiziert werden.

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Quellen